Allgemeine Geschäftsbedingungen

vom 01.09.2020

 

1. Allgemeines: Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Pinguin Park Recording Studio, Tonstudio GmbH, im folgenden PPRS GmbH genannt, und ihren Geschäftspartnern liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Das gilt auch, wenn nicht ausdrücklich auf die Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Kundenkreis: Die PPRS GmbH liefert ihre Waren und Dienstleistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

3. Angebote: Alle Angebote der PPRS GmbH sind freibleibend und unverbindlich hinsichtlich ihrer Preise oder Liefertermine. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.

4. Verträge: Verträge kommen durch mündlichen Vertragsschluß oder durch schriftlichen Vertragsschluß oder durch E-Mail-Bestellung und anschließendes Senden einer Rechnung oder durch Online-Bestellung und anschließendes Senden einer Rechnung zustande. Der Kunde stimmt dem Rechnungsversand durch E-Mail oder durch Bereitstellen zum Download zu.

Verträge zur Herstellung von Tonaufnahmen sind Werkverträge. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag aus einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, und stimmt die PPRS GmbH der Kündigung zu, so behält die PPRS GmbH den Anspruch auf die ganze Vergütung, jedoch unter Abzug dessen, was sie infolge der Auflösung des Vertrages an Aufwendungen spart.

5. Lieferbedingungen und Lieferzeit: Eine Lieferung oder eine Auftragsbestätigung der PPRS GmbH bedeutet nicht die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Wird Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versendet, so geht mit der Absendung an den Kunden die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

Die PPRS GmbH ist berechtigt, dem Kunden Versand- und Verpackungskosten in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.

Der Kunde kann Lieferzeiten bei der PPRS GmbH erfragen. Durch nicht von der PPRS GmbH zu vertretende Ursachen oder durch höhere Gewalt kann sich die Lieferzeit verlängern. Für diese Fälle behält sich die PPRS GmbH ein Rücktrittsrecht vor. Dem Käufer stehen in diesen Fällen keine Schadensersatzansprüche zu.

6. Pflichten des Kunden: Der Kunde hat zur Erbringung der Leistung der PPRS GmbH erforderliche Daten im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

7. Storno und Rücklieferungen: Stimmt die PPRS GmbH einem Rücktritt vom Kaufvertrag zu, so ist sie berechtigt, Stornokosten zu berechnen. Rücklieferungen ohne Verschulden der PPRS GmbH werden mit 20 % des Auftragswertes berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Versandkosten der Rücksendungen trägt der Kunde.

8. Zahlung: Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt vor Lieferung der Ware oder des Werkes fällig.

9. Zahlungsverzug: Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die PPRS GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Bei erfolgter Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 5 EUR pro Mahnung berechnet und sofort fällig. Darüber hinaus hat der Auftraggeber alle anfallenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit der Einforderung der Zahlung stehen.

Die PPRS GmbH behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug umgehend den Zugang zum Login-Bereich ihrer Website einzustellen.

10. Eigentumsvorbehalt: Die PPRS GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung ihrer gesamten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Die PPRS GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Käufers die sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu verlangen.

Lizenzen werden erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung erteilt.

11. Mängelrügen: Der Kunde hat gemäß § 377 HGB Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware der PPRS GmbH schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr seit der Ablieferung der Ware geltend zu machen.

12. Gewährleistung: Für alle von der PPRS GmbH gelieferten Waren erhält der Käufer einen Gewährleistungsanspruch im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Das gilt nicht bei Mängeln, die auf unsachgemäße Behandlung durch den Käufer zurückzuführen sind, oder bei Mängeln, die nicht von der PPRS GmbH zu vertreten sind.

Stellt die PPRS GmbH fest, daß ein als schadhaft eingesendetes Gerät oder eine Ware nicht schadhaft ist, berechnet sie Überprüfungs- und Versandkosten.

13. Haftung, Schadensersatz: Die PPRS GmbH haftet nur dann für alle Schäden, die an den gekauften Produkten während der durch die PPRS GmbH erfolgten Installation oder Instandsetzung auftreten, wenn sie nachweislich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung der PPRS GmbH ist unabhängig vom Rechtsgrund in ihrer Höhe auf den Auftragswert derjenigen Leistung reduziert, die den Schaden verursacht hat oder Gegenstand des Anspruchs ist oder in direkter Beziehung dazu steht, jedoch nicht mehr als bis zu einer Höchstgrenze von 10000 EUR. Die PPRS GmbH haftet nicht für Folgeschäden, Verlust von aufgezeichneten Daten, durch Arbeitsergebnisse erzielte Schäden oder ähnliche Schäden. Die PPRS GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn.

Verschulden Dritter wird der PPRS GmbH nicht zugerechnet.

13. Export: Bei Export von Produkten der PPRS GmbH sind die jeweils gültigen Exportbestimmungen zu beachten. Der Käufer hat beim Anschluß eines von der PPRS GmbH gelieferten Geräts an ein Telefonnetz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Bestimmungen und Gesetze des Landes zu beachten. Die PPRS GmbH übernimmt keine Gewähr für die Funktionstüchtigkeit der Geräte an außerdeutschen Telefonnetzen. Sie haftet nicht für Folgen, die aus rechtswidrigem oder unsachgemäßem Gebrauch entstehen.

14. Lieferung ins Ausland: Die Die PPRS GmbH übernimmt keine Gewähr für die Funktionstüchtigkeit der von ihr gelieferten Produkte an außerdeutschen Telefonnetzen.

15. Schlußbestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Es gilt die Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche aus Verträgen sind gegenüber der PPRS GmbH spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Entstehung geltend zu machen.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Norderstedt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.